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Nachhaltigkeitsberichte erfordern intelligente Systeme

Nachhaltigkeitsberichte werden auch für viele Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus zur Pflicht und erhalten damit eine zentrale Bedeutung. Die Anforderungen stellen viele Unternehmen vor enorme Herausforderungen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Business Software
©anyaberkut, istockphoto.com

Viele Unternehmen in der Europäischen Union müssen erstmals ab dem Jahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen, der sich nach den Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) richtet. „Dabei muss in Abhängigkeit des Wesentlichkeitsvorbehalts über viele Daten zu Umwelt-, Sozial- und Governancethemen berichtet werden, die aktuell noch nicht vorliegen. Um diese Daten zu erheben, zu verwalten und zu steuern, werden intelligente Systeme benötigt. Hierbei könnten ERP-Systeme eine zentrale und hilfreiche Rolle einnehmen“, erläutert Judith Herzog, Referentin für Nachhaltigkeit im VDMA.

Die Zeit, um sich auf diese neuen Berichtsvorgaben vorzubereiten, ist erkennbar kurz. Darum hat der VDMA-Arbeitskreis ERP zusammen mit der VDMA-Abteilung Umwelt und Nachhaltigkeit ein Whitepaper entwickelt, mit dem sich Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau zeitnah auf diese neuen Berichtspflichten vorbereiten können. Das Papier beantwortet unter anderem die Frage, wie ein ERP-System als Datengrundlage eingesetzt werden kann. Dabei wird deutlich, dass ein hoher prozentualer Anteil der erforderlichen quantitativen Daten bereits im ERP verfügbar beziehungsweise erstellbar wäre.

Deutlich mehr Unternehmen berichtspflichtig

Die Vorgaben der CSRD sorgen auch dafür, dass sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich vergrößert. Die neu hinzugekommenen nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen müssen ihre Berichte ein Jahr später vorlegen.

Nach dem Vorschlag der Kommission, der am 9. Juni veröffentlicht wurde, soll es zudem weitere Übergangsfristen für einzelne inhaltliche Offenlegungsanforderungen geben. Die Direktive fordert insgesamt jedoch eine deutlich stärkere Quantifizierung der Berichtsinhalte im Sinne von Kennziffern. Damit soll die Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Angaben gestärkt werden.

Die CSRD verpflichtet künftig Unternehmen zu einer einheitlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung, wenn sie zwei von drei Größenkriterien erfüllen:

• mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
• 40 Millionen Euro Umsatz oder
• 20 Millionen Euro Bilanzsumme

Direktive als Wegbereiter für mehr Klimaschutz

Hintergrund dieser Maßnahmen ist das Ziel der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Die CSRD ist im Rahmen des EU Green Deals eine der Stellschrauben, um dieses Ziel zu erreichen. Mit einem ERP-System haben Unternehmen die Möglichkeit, den eigenen CO2-Footprint herauszuarbeiten und sich Ziele zu setzen, um diesen konsequent zu senken. So können Unternehmen ihren Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten.

Das VDMA-Whitepaper „Das ERP-System als zentraler Baustein für die Nachhaltigkeits-Berichtserstattung“ ist erhältlich unter:
https://www.vdma.org/viewer/-/v2article/render/74846514


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